EAAP Wirtschaftsdetektei

Schwachstellenanalyse und Präventionsstrategien: Die EAAP Wirtschaftsdetektei München bietet Ihnen duale Konzepte zum Schutz vor Verlusten und Imageschäden.

Unternehmen, Versicherungen, Banken

Internationale Versicherungen, Banken und Wirtschaftsunternehmen vertrauen der EAAP Wirtschaftsdetektei München, wenn es darum geht, Mitarbeiter zu überwachen und zu observieren, die z.B. im Verdacht stehen „krank zu feiern“, sich in unerlaubter Weise mit Konkurrenzunternehmen zu treffen oder Spesen falsch abzurechnen.

Bei Neueinstellungen in Schlüsselpositionen hat sich der EAAP-Personalcheck im Vorfeld durch einen versierten Wirtschaftsdetektiv zur Absicherung der Entscheidung bewährt.

Wenn es um das Aufspüren von Schuldnern, das Überprüfen von Bürgen oder um die Aufdeckung von Betrug und Diebstahl oder Versicherungsmanipulationen geht, liefern spezialisierte EAAP-Wirtschaftsdetektive die erforderlichen Informationen und Beweise.

Selbstverständlich prüfen wir in jedem Fall, ob die Honorarkosten für diese Dienste zu Ihren Gunsten vom Schädiger getragen werden müssen. (Mehr dazu in der Info-Extra)

Rechtsanwälte, Patentanwälte

In diesem klassischen Aufgabenbereich einer Detektei unterstützt die EAAP Wirtschaftsdetektei Rechts- und Patentanwälte durch die Lieferung gerichtsverwertbarer Beweise im Zivil- und Strafrecht, bei der Adressermittlung, Schuldnersuche u.v.m.

Personenschutz, Objektschutz

Für den professionellen Personenschutz und einen angemessenen Objektschutz stellen wir ein erfahrenes Team aus Personen- und Objektschützern zusammen, die auch bewaffnet agieren können. EAAP hält hier ausgezeichnete Kontakte zu ehemaligen, gut geschulten Mitarbeitern aus Spezialeinheiten und Militär. Deren Erfahrung fließt auch in unsere individuell entwickelten Präventionskonzepte für effektive, vorbeugende Schutzmaßnahmen im Personen- und Objektbereich für Sie ein.

Info-Extra: Gerichtsurteile zur Beauftragung eines Wirtschaftsdetektivs

Die Firma darf einen Detektiv beauftragen, um Mitarbeiter zu überwachen! Wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, darf ein Wirtschaftsdetektiv die Arbeitspflicht ausspähen. (Bundesarbeitsgericht, 1ABR 26/90) Wird der Überwachte überführt, muss er sogar das Honorar des Detektivs bezahlen. (Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 5/97) BAG: Schadensersatz wegen Detektivkosten. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird (Bestätigung von BAG, BB 1987, 689 zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen) ( Urteil v. 17.09.1998 - 8 AZR 5/97).

Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch eine Detektei überwachen lassen und ihnen in extremen Fällen die Kosten dafür in Rechnung stellen. Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter seine Krankheit nur vortäuscht. (Bundesarbeitsgericht Kassel, AZ 8 AZR 5/97)

„Blaumacher“ müssen Detektivkosten zahlen. Arbeitnehmer, die blaumachen, müssen Detektivkosten des Arbeitgebers tragen. Wie das Bundesarbeitsgericht entschied, kann der Arbeitgeber Schadenersatz verlangen, wenn sich ein „begründeter Verdacht“ bestätigt und es keine billigeren Mittel gab, diesen Anfangsverdacht zu klären. Im vorliegenden Fall war ein Kraftfahrer für neun Tage krank geschrieben. Danach erklärte er, er werde überhaupt nicht mehr zur Arbeit kommen. Als er kündigte und ein weiteres Attest einreichte, beauftragte die Spedition Detektive. Die fanden heraus, dass der Mann bereits für ein anderes Fuhrunternehmen tätig war. Auszug aus der „TAZ“ 18.9.98 S. 4 und BerlZtg 18.9.98 S. 29 (BAG 17.09.1998 - 8 AZR 5/97).

Bei Beobachtungen von Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht informieren (Beschluss 26.03.91 BA8G 1ABR 26/90)

Für ein kostenloses Angebot rufen Sie uns einfach unverbindlich an über unsere kostenfreie Telefonnummer: 0800 555 3 222 oder wenden Sie sich jederzeit direkt an uns über unser Kontaktformular. Selbstverständlich gewährleisten wir Ihnen schon bei der ersten Kontaktaufnahme absolute Diskretion!

Lauschabwehr, Videoaufnahmen, Ortung

Spionage, Sabotage, Diebstahl – durch den Einsatz modernster Elektronik, bietet EAAP Ihnen und Ihrem Unternehmen wirksamen Schutz vor Abhörgeräten, Wanzen und anderen Abhörtechniken. Heimliche und verdeckte Videoaufnahmen, gerichtsverwertbare Beweise und Videoaufzeichnungen, die auch live übertragen werden können, sichern Fakten und Daten, die Sie und Ihr Unternehmen vor materiellen Verlusten und Imageschäden schützen.

Selbstverständlich orten wir auch Waren, Personen, Kraftfahrzeuge und Baumaschinen. Die qualifizierten Techniker der EAAP Wirtschaftsdetektei sind in der Lage, eine metergenaue Ortung bei Diebstahl und Unterschlagung sowie bei Entführungen zu gewährleisten.

Sicherheitsanalysen, Sicherheitskonzepte

In der Prävention für Ihre Sicherheit setzen wir unser bewährtes Vier-Säulen-Programm aus Analyse – Konzept – Umsetzung - Betreuung individuell für Sie angepasst ein.

So erhalten Sie maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte gegen Wirtschaftskriminalität, Spionage und allgemeine Gefahren sowie Vorschläge für sicherheitsoptimierte Verhaltensweisen in definierten, sicherheitsrelevanten Situationen.

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