EAAP Wirtschaftsdetektei München. Detektei für mobile Videoüberwachung. Unsere Detektei hilft Ihnen mit verdeckter, heimlicher und mobiler Videoüberwachung und Videoaufzeichnung.
Ob mit oder ohne gezielten Verdacht: Wenn Ihnen heimlich Schaden zugefügt wird, können und müssen Sie sich wehren! Die EAAP Detektei hilft Ihnen mit gezielter, verdeckter, heimlicher und mobiler Videoüberwachung und Videoaufzeichnung. Unsere Erfolgsquote dabei liegt bei nahezu 100 %! Die durch die Videoüberwachung entstandenen Kosten können Sie gegenüber dem Täter geltend machen.
Typische Situationen, in denen die verdeckte Videoüberwachung, bzw. Kameraüberwachung eingesetzt wird:
Wir setzen modernste Festplattenrekorder und Mikrokameras ein. Die Aufnahmen werden auf DVD gespeichert und Ihnen übergeben. Die aufgezeichnete Überwachung kann bei Bedarf zu Ihnen nach Hause oder über den PC am Arbeitsplatz live übertragen werden. Die verdeckte Videoüberwachung ist kostengünstiger als eine Observation bzw. Mitarbeiterbeschattung. Die Kosten können vom Schädiger eingefordert werden.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Hier wurde eine dem Auftraggeber bekannte Person in der Nacht um 04:10 Uhr mit einer lichtstarker Minikamera dabei aufgezeichnet, wie sie aus dem Schrank auf dem Werksgelände Geräte entwendete.
Rufen Sie uns einfach unverbindlich an über unsere kostenfreie Telefonnummer: 0800 555 3 222 oder wenden Sie sich jederzeit direkt an uns über unser Kontaktformular. Selbstverständlich gewährleisten wir Ihnen schon bei der ersten Kontaktaufnahme absolute Diskretion!
Sabotage: München. Ein Mitarbeiter sabotierte Produktionsmaschinen, wobei der Produktionsablauf erheblich gestört wurde. Durch Einbau verdeckter Kameras und gleichzeitiger Aufzeichnung über mehrere Wochen konnte der Mitarbeiter durch Detektive der Fa. EAAP überführt werden. Bis dato entstandener Schaden durch Produktionsausfall ca. 400.000 €.
Diebstahl aus Büro:: München: In einem mehrstöckigen Bürogebäude (19 Stockwerke) wurden regelmäßig aus einzelnen Büros PDAs, Handys sowie Bargeld entwendet. Unter den Angestellten brach mittlerweile Unruhe aus. Eine Zuordnung auf einzelne Stockwerke und Büros war nicht möglich. Durch die Installation von Mikrokameras und Festplattenrekordern in mehreren Flurbereichen, wurde eine Person aufgenommen, die zu einer bestimmten Zeit, in der der Sachbearbeiter in der Mittagspause war, aus dem Büro kam, aus dem ein Mobilgerät gestohlen wurde. Die betreffende Person wurde durch unsere Aufnahmen identifiziert. Nachermittlungen und Durchsuchung durch die Polizei in der Wohnung des Verdächtigen ergaben, dass der Täter bei der Staatsanwaltschaft 17 Diebstähle gestand. Die Diebstahlserie war beendet.
Postdiebstahl: Mühlheim: Eine Frau bemerkte seit längerer Zeit, dass aus ihrem Postkasten Briefe und Rechnungen verschwanden. Sie konnte sich nicht erklären, wer diese, für einen anderen unwichtige, Post entwendete. Durch eine mobile Videoanlage, in einem auf der Straße geparkten Fahrzeug verbaut, wurde der Nachbar aufgenommen, der mehrmals in der Woche Briefe aus dem Postkasten der Auftraggeberin entwendet hat. Die Kosten des Einbaus forderte die Geschädigte vom Nachbarn zurück.
Das Bundesarbeitsgericht hat am 27.03.2003 (2 AZR 51/02) entschieden, dass Arbeitgeber im Einzelfall berechtigt sein können, ihre Mitarbeiter heimlich per Video zu überwachen. Hierfür müsse allerdings ein hinreichend konkreter Verdacht des Diebstahls oder der Unterschlagung bestehen, der nicht oder nur schwer mit anderen Mitteln geklärt werden könne. Lägen diese Voraussetzungen vor, so seien die mittels der Videoaufnahme gewonnenen Erkenntnisse auch gerichtlich verwertbar.
Verdeckte Videoüberwachung ist zulässig, wenn Warenverluste entstanden sind und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln. BAG 5 AZR 116/86
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