EAAP Privatdetektiv

Sie suchen für Ermittlungen aller Art einen kompetenten Privatdetektiv in München, in Deutschland oder weltweit? Die erfahrenen Profis der EAAP Privatdetektei bewahren Sie vor bösen Überraschungen und geben Ihnen Sicherheit.

Ehe- und Partnerangelegenheiten, Unterhalt

Die EAAP Privatdetektei ist spezialisiert auf Unterhaltsforderungen. Wir überwachen, beschatten und observieren die Zielperson, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Partner fremdgeht, Ihr geschiedener Partner zu Unrecht Leistungen von Ihnen fordert, ein Unterhaltspflichtiger nicht seinen Verpflichtungen nachkommt oder Zahlungsunfähigkeit vortäuscht, wir finden die Wahrheit über Arbeitsverhältnisse, Vermögen etc. heraus und sorgen so dafür, dass Sie Ihr Recht bekommen und Ihr Vermögen schützen können.

Adressermittlung, private Ermittlung, Personensuche

Ein Privatdetektiv der EAAP Detektei recherchiert für Sie die Adresse, Telefonnummer, Anschrift, die Sie benötigen. Unser Detektivbüro ermittelt Mietbetrüger, sucht Zeugen, findet den verschollenen Vater, die verschwundene Mutter oder den ehemaligen Freund oder Partner, den Sie wieder kontaktieren möchten…wir unterstützen Sie leistungsstark, kompetent und seriös bei Ihren Wünschen nach privaten Ermittlungen aller Art.

Personenschutz, Objektschutz, Stalking

Das EAAP Detektivbüro stellt Ihnen ausgesuchte Fachleute mit Engagement und Erfahrung für professionellen Personenschutz oder Objektschutz zur Verfügung, damit Sie und Ihre Kinder vor Entführungen, Bedrohung, Einbruch oder Stalking rundum sicher geschützt sind.

GPS Ortung von Kindern, Senioren, Fahrzeugen

Die EAAP Privatdetektei verfügt über hoch spezialisierte Ortungstechnik, die von unseren versierten Technikern an die ganz speziellen Erfordernisse in Ihrem individuellen Fall angepasst werden. GPS Ortung - damit Sie leichter Ihre Kinder schützen und Ihre Fahrzeuge markieren oder wiederfinden können. Oder um verwirrte Senioren mobiler zu machen, ihnen liebgewonnene Freiheiten zu erhalten und ihnen das Leben zu erleichtern.

Lauschabwehr

Unser Detektivbüro „durchleuchtet“ Ihre Wohnung oder Ihr Fahrzeug nach versteckten Wanzen und Minisendern, wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie abgehört oder beobachtet werden. Gern beraten wir Sie auch präventiv über Maßnahmen, die eingesetzt werden können, um derartige Angriffe im Vorfeld zu unterbinden.

Videoüberwachung

EAAP Privatdetektive installieren gut getarnte Kameras für verdeckte Videoaufnahmen, um Ihre Wohnung, Ihr Grundstück, Ihr Lager o.ä. lückenlos zu überwachen, wenn Sie den Verdacht haben dass sich unberechtigte Personen Zutritt verschaffen, wenn Geld entwendet wird, wenn Post aus dem Briefkasten verschwindet, wenn es zu Sachbeschädigungen kommt oder wenn Sie sich gegen ähnliche Angriffe auf Ihr Eigentum und Ihre Privatsphäre schützen wollen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Kosten für die Ermittlungen rund um Ihre Sicherheit durch Einsatz eines Privatdetektivs erstattungsfähig. Wir informieren Sie gern dazu.

Für ein kostenloses Angebot rufen Sie uns einfach unverbindlich an über unsere kostenfreie Telefonnummer: 0800 555 3 222 oder wenden Sie sich jederzeit direkt an uns über unser Kontaktformular. Selbstverständlich gewährleisten wir Ihnen schon bei der ersten Kontaktaufnahme absolute Diskretion!

Info-Extra: Exemplarische Gerichtsurteile zur Erstattung von Detektivkosten

Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren, schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein. (OLG Stuttgart, 15.03.1998, AZ 8 WF 96/88)

Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte sein Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstelle ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann. (OLG Schleswig, 10.02.1992, AZ 15 WF 218/91)

Vorprozessuale Detektivkosten sind,
wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbaren Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91,1 ZPO war. (OLG Koblenz, 24.10.1990, AZ 14 NW 671/90)

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