Mitarbeiterüberwachung

Die Spezialisten im EAAP Detektivbüro zur Überwachung beobachten, beschatten, überwachen und observieren – diskret und zuverlässig!

Illoyale Mitarbeiter gehören leider zum Arbeitsalltag. Ihre Verfehlungen reichen von der Verletzung einfacher Arbeitspflichten bis hin zu schwersten Straftaten der Wirtschafskriminalität. Auf immerhin rund 15 Mrd. EUR jährlich beziffert der Bayerische Verband für Sicherheit und Wirtschaft den Schaden, der durch Wirtschaftsdelikte in deutschen Unternehmen angerichtet werden. Grund genug für jeden Unternehmer, ein wachsames Auge auf die Ehrlichkeit seiner Mitarbeiter zu legen und bei Verdachtsmomenten eine Mitarbeiterüberwachung einzuleiten.

Das Recht des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter zu kontrollieren ist grundsätzlich anerkannt. Die Kontrolle und Überwachung von Mitarbeitern dient der Wahrung von Betriebsinterna, Erhaltung des Betriebsfriedens und Einsparung von nicht gerechtfertigten Kosten (durch Diebstahl, Krankfeiern, falsche Spesenabrechnungen, private Internet- und Telefonnutzung, unberechtigte Abfindungen u.v.m.).

Liegt ein dringender Verdacht auf eine strafbare Handlung oder eine schwere Vertragsverletzung vor, liefern Ihnen die erfahrenen und diskreten Mitarbeiter der EAAP-Wirtschaftsdetektei durch eine strategisch angelegte Mitarbeiterüberwachung eine qualifizierte Dokumentation ihrer Ermittlungen und gegebenenfalls gerichtsverwertbare Beweise zum Schutz Ihres Vermögens und Ihrer Daten.

Wir überwachen, beschatten und observieren z.B. bei folgenden Fragen:

  • Vermuten Sie Spesenbetrug, betreut Ihr Mitarbeiter seine Kunden nicht?
  • Geht Ihr Mitarbeiter einer unerlaubten Nebentätigkeit nach?
  • Haben Sie Mitarbeiter, die sehr oft arbeitsunfähig krank geschrieben sind und nebenbei einer anderen Tätigkeit nachgehen?
  • Haben Sie Anhaltspunkte für wiederholte unberechtigte Krankschreibungen?
  • Sind Sie der Meinung, dass ein Angestellter sich selbständig machen will und Ihre Kunden gleich mitnimmt?
  • Pflegt ein Mitarbeiter auffällig gute Kontakte zu einem Konkurrenzunternehmen?
  • Haben Sie einen Verdacht auf Schwarzarbeit?

Für ein kostenloses Angebot rufen Sie uns einfach unverbindlich an über unsere kostenfreie Telefonnummer: 0800 555 3 222 oder wenden Sie sich jederzeit direkt an uns über unser Kontaktformular. Selbstverständlich gewährleisten wir Ihnen schon bei der ersten Kontaktaufnahme absolute Diskretion!

Info-Extra: drei Fallbeispiele aus unserer Detektei:

Außendienstmitarbeiter- lieber beim Baden: Nürnberg/Augsburg: In einem Weltunternehmen, das 250 Außendienstmitarbeiter beschäftigt, konnte unsere Detektei, durch längere Observation mehrere Mitarbeiter feststellen, die nicht wie vereinbart ihre Außentermine wahrnahmen, sondern lieber bei schönem Wetter zum Baden gingen. Die Kilometerabrechnungen wurden durch Fahrten mit dem Dienstfahrzeug in Urlaubsregionen oder Überlassen an Angehörige, manipuliert. Durch beweiskräftige Dokumentation von Foto- und Videoaufnahmen, war den Mitarbeitern alles lückenlos nachzuweisen.

Mehr „Urlaub“: München: Eine Mitarbeiterin war ständig zu bestimmten Zeiten krank. Wie sich durch Beobachtung und Observation herausstellte, „feierte sie krank“, so dass sie in der gewonnenen „Freizeit“ mehrere Putzstellen antreten konnte.

Anderes Arbeitszimmer: London: Bei einer Niederlassung im Ausland konnte ein Geschäftsführer durch gezielte Observation unserer Privatdetektive überführt werden, wie er nebenbei in der Arbeitszeit Kontakt zu einem Konkurrenzunternehmen aufnahm und sein internes Wissen unter Bezahlung weitergab. Das Unternehmen befand sich vor der Existenzgefährdung.

Gerichtsurteile:

Darf die Firma einen Detektiv beauftragen, um Mitarbeiter zu überwachen?
Wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, darf ein Detektiv die Arbeitspflicht ausspähen (Bundesarbeitsgericht, 1ABR 26/90). Wird der Überwachte überführt, muss er sogar das Honorar des Detektivs bezahlen (Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 5/97). BAG: Schadensersatz wegen Detektivkosten. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird (Bestätigung von BAG, BB 1987, 689 zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen) (Urteil v. 17.09.1998 - 8 AZR 5/97).

„Blaumacher“ müssen Detektivkosten zahlen. Arbeitnehmer, die blaumachen, müssen Detektivkosten des Arbeitgebers tragen. Wie das Bundesarbeitsgericht entschied, kann der Arbeitgeber Schadenersatz verlangen, wenn sich ein „begründeter Verdacht" bestätigt und es keine billigeren Mittel gab, diesen Anfangsverdacht zu klären. Im vorliegenden Fall war ein Kraftfahrer für neun Tage krank geschrieben. Danach erklärte er, er werde überhaupt nicht mehr zur Arbeit kommen. Als er kündigte und ein weiteres Attest einreichte, beauftragte die Spedition Detektive. Die fanden heraus, dass der Mann bereits für ein anderes Fuhrunternehmen tätig war. Auszug aus der „TAZ“ 18.9.98 S. 4 und BerlZtg 18.9.98 S. 29 (BAG 17.09.1998 - 8 AZR 5/97).

Detektivkostenerstattung nach erfolgreicher Überwachung eines krankgemeldeten Arbeitnehmers. Ein Arbeitgeber hatte einen Detektiv mit der Überwachung eines Arbeitnehmers beauftragt, der sich krank gemeldet hatte. Der Arbeitgeber verlangte die Kosten des Detektivbüros. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die durch das Tätig werden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten dann zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachtes gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird (BAG 17.09.1998 8 AZR 5/97).

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