Jede Straftat, die wirtschaftliche Bezüge aufweist, gilt als Akt der Wirtschaftskriminalität. Z.B. Unterschlagung, Betrug, Datenklau, Datenklau, illegales Abhören, Diebstahl von Plänen oder Produktionsmaschinen, absichtliches Stören von Abläufen, fehlerhaftes Material in den Kreislauf bringen, Falschbilanzierung, Korruption, Geldwäsche, Insiderhandel, Produktpiraterie, Industriespionage, Steuerstraftaten, Subventionsbetrug, Untreue etc.
Fast 40 Prozent aller deutschen Unternehmen waren in den letzten drei Jahren Opfer solch krimineller Handlungen. Deutschland lag dabei leicht über dem europäischen Durchschnitt. Die häufigsten Delikte waren Veruntreuung und Cybercrime (kriminelle Handlungen mittels Kommunikationstechnologien, etwa über das Internet.) Im Bereich Internetkriminalität waren sogar 53 Prozent aller Unternehmen betroffen! Z.B. durch Abfischung von Bankdaten, Anlage von Konten, Krediterschleichung, Absatz nicht existierender Waren, Diebstahl von sensiblen Daten bis hin zu Konstruktionsplänen, Kalkulationen etc. Der Schaden durch Wirtschaftskriminalität wird auf bis zu 20 Mrd. Euro geschätzt. Besonders der Mittelstand unterschätzt die Bedrohung.