Detektei zur Feststellung von Versicherungsbetrug

Wo Ihnen bei Verdacht auf Versicherungsbetrug die Hände gebunden sind, ermitteln die Profis der EAAP Detektei weiter – bis Klarheit herrscht!

  • Ist der Mitarbeiter wirklich so lange arbeitsunfähig krank?
  • Kassiert er das Krankengeld oder andere Versicherungsleistungen und baut dabei in Wahrheit z.B. sein Haus um oder weiter?
  • Kassiert er doppelt und dreifach aus verschiedenen Verträgen - und Sie müssen zahlen?

Versicherungsbetrug wird von Vielen heutzutage eher als „Kavaliersdelikt“ gesehen, sie fühlen sich berechtigt, das, was Sie eingezahlt haben, „mindestens“ wieder heraus zu bekommen. Der Gedanke der Solidargemeinschaft für echte Notfälle ist verblasst, Versicherungsbetrug scheint in letzter Zeit immer mehr in Mode zu kommen.

Wer jedoch einen Versicherungsfall vortäuscht, um unberechtigt Leistungen zu erlangen, handelt in betrügerischer Absicht. Versicherungsbetrug ist eine Straftat: Betrug. Überführte Versicherungsbetrüger müssen mit empfindlichen straf- und privatrechtlichen Folgen rechnen. Bei einer Strafanzeige wegen Betrugs drohen bis zu fünf Jahren Haft - in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren Gefängnis.

Die Detektei EAAP ermittelt und sichert Beweise, wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie ausgenutzt werden oder Leistungen erbringen müssen, die nicht gerechtfertigt sind und durch Betrug erschlichen werden.

Die Kosten für den Einsatz von Detektiven der EAAP Detektei zur Feststellung von Versicherungsbetrug sind in vielen Fällen erstattungsfähig! Selbstverständlich klären wir Sie jederzeit darüber auf!

Für ein kostenloses Angebot rufen Sie uns einfach unverbindlich an über unsere kostenfreie Telefonnummer: 0800 555 3 222 oder wenden Sie sich jederzeit direkt an uns über unser Kontaktformular. Selbstverständlich gewährleisten wir Ihnen schon bei der ersten Kontaktaufnahme absolute Diskretion!

Fall-Beispiel Versicherungsbetrug

Ein namhaftes Versicherungsunternehmen schaltete die EAAP Detektei zur Feststellung von Versicherungsbetrug ein, um Klarheit darüber zu bekommen, ob einer ihrer Klienten tatsächlich nicht mehr arbeitsfähig war und daher die private Versicherung in Anspruch nahm. Der Versicherungsnehmer behauptete, er sei auf einen Rollstuhl angewiesen und daher zu 100% behindert, was auch einige Ärzte bestätigten. Doch es gab Zweifel!

Nach längerer Observation des Rollstuhlfahrers, stellten die Ermittler der EAAP-Detektei fest, dass der Arbeitnehmer zwar im Rollstuhl unterwegs war, jedoch nur in der Öffentlichkeit. Mehrmals stieg er einfach aus und lief völlig unbehindert, wenn er sich nicht beobachtet fühlte. Bei einer einwöchigen Urlaubsreise ins Ausland verzichtet er vor Ortsogar gänzlich auf seinen Rollstuhl. Der Stuhl blieb im Fahrzeug.

Die EAAP-Detektive dokumentierten dieses Verhalten durch Video- und Fotoaufnahmen, die sie der geschädigten Versicherung als Beweismittel aushändigten. Die Versicherung forderte die aufgelaufenen Auszahlungen zurück.

Gerichtsurteil zur Frage der Erstattung von Detektivkosten

Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbaren Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91,1 ZPO war. (OLG Koblenz, 24.10.1990, AZ 14 NW 671/90)

Detektei EAAP

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